Rettbergsaue Biebrich und Schierstein
Saisonbeginn am 21. April. Bitte den Aushang zu den Fahrzeiten und die letzte Abfahrt der Fähre “Tamara” beachten. Es besteht nach der letzten Fahrt der Personenfähre keine Möglichkeit mehr, das Gelände zu verlassen.
Saisonende am 22. September 2024
Die Fähre Tamara verbindet die Rettbergsaue mit dem Rheinufer. Sie fährt die Anlegestellen am Rheinufer in Biebrich sowie den Schiersteiner Hafen an.
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV:
Buslinien 4, 14, 9, 38 und 39 zum Rheinufer Biebrich, weiter mit der Personenfähre Tamara.
Ein entspanntes Insel-Idyll mitten im Rhein
Schon die Anfahrt zur Rettbergsaue mit dem Fährboot „Tamara“ vom Rheinufer Biebrich oder dem Schiersteiner Hafen macht den sommerlichen Ausflug zu einem besonderen Erlebnis für Groß und Klein. Und wenn man da ist, kommt sofort echtes Insel-Feeling auf.
Die Rettbergsaue mit Campingplätzen erstreckt sich über ein Areal, das zu den Stadtgebieten Biebrich und Schierstein gehört. Sie ist 68 Hektar groß, drei Kilometer lang und misst an ihrer breitesten Stelle rund 300 Meter.
Rettbergsaue
Wegen ihrer reichhaltigen Vogel- und Pflanzenwelt sind 90 Prozent der Rettbergsaue Naturschutzgebiet. Die Restflächen stehen den Bürgerinnen und Bürgern seit Jahrzehnten kostenlos zur Naherholung zur Verfügung. Dort dürfen sich die Besucher dann fast wie am Meer fühlen. Auf der Insel gibt es keinen Straßenverkehr und auch Hunde haben keinen Zutritt. Dadurch bietet sich dieser idyllische Platz mit seinen weißen Sandstränden, insbesondere für Eltern mit Kindern als tolles Ausflugsziel an. Auch Campingfreunde finden auf der Rettbergsaue ideale Voraussetzungen.
Aktuell ist kein Zugang mehr über die Schiersteiner Brücke möglich. Der Zwischenweg von der Rettbergsaue Biebrich nach Schierstein ist ebenso gesperrt. Aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit der Gelände hat die Personenfähre „Tamara“ die Fahrtzeiten erweitert.
Das alles macht den Sommertag zum kleinen Urlaub:
- Spielflächen für Basketball
- Volleyball
- Federball
- Tischtennis
- Bodenschach
- Freiluftkegelbahn
- Kinderspielplatz
- Bolzplatz mit Toren
- sechs Grillplätze (Einweg-Grills sind verboten!)
- Restaurant „Inselcafe“ (Telefon 0152-02703222)
Änderungen seit 2015
Aufgrund des Neubaus der Schiersteiner Rheinbrücke (A643) kommt es zu folgenden erheblichen Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Freizeiteinrichtungen auf der Rettbergsaue:
- Das Freizeitgelände ist ausschließlich nur mit der Personenfähre “Tamara” zu erreichen.
- Es besteht nach der letzten Fahrt der Personenfähre “Tamara” keine Möglichkeit mehr, das Gelände zu verlassen.
- Der Treppenabgang von der Schiersteiner Rheinbrücke zur Rettbergsaue ist gesperrt.
- Der Verbindungsweg zwischen den Freizeiteinrichtungen Rettbergsaue Biebrich und Rettbergsaue Schierstein ist gesperrt. Man sollte deshalb vor Fahrtantritt der Personenfähre entscheiden, welche der beiden Einrichtungen man besuchen möchte.
- Während der gesamten Zeit der vorgenannten Einschränkungen gilt deshalb der angegebene erweiterte Fahrplan für die Personenfähre “Tamara”.
Zeltgäste
- Im April und Mai sowie nach den hessischen Sommerferien ist das Zelten auf der Aue nur von Freitag bis Sonntag gestattet. Ausgenommen hiervon sind die Feiertage.
- Von Juni bis zu den hessischen Sommerferien beträgt die maximale Verweildauer fünf Tage.
- In den hessischen Sommerferien ist das Zelten uneingeschränkt möglich.
- Grundsätzlich müssen sich alle Zeltgäste mindestens drei Tage vorher per Mail unter alex.grawitz@gmx.de anmelden.
- Am Ankunftstag muss sich während der Hauptöffnungszeiten bis spätestens 19:30 Uhr unter Vorlage eines gültigen Reisepasses, Personal- oder Schülerausweises beim Personal vor Ort gemeldet werden.
- Jugendliche (auch Gruppen) unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zelten.
- Jugendliche von 16 bis 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.
- Größere Jugendgruppen werden nur zugelassen, wenn für eine ausreichende Betreuung durch verantwortliche Erwachsene gesorgt ist.
- Nachts wird keine Aufsicht gestellt.
- Die Zeltgäste – insbesondere die Verantwortlichen der Jugendgruppen – sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.